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Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss für die Herkunftskennzeichnung von frischem Fleisch

 

Bonn, 24.05.2023. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 24.05.2023, dem Vorschlag von Bundesminister Cem Özdemir zur Ausweitung der gesetzlichen Herkunftskennzeichnung von frischem Fleisch zugestimmt. Das BMEL wird nun eine entsprechende nationale Gesetzgebung vorbereiten.

Die bisherige gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch bezieht sich nur auf vorverpackte Erzeugnisse, also SB-Verpackungen oder Großverbraucherverpackungen. Für loses Fleisch in der Bedienungstheke galt diese Regelung – anders als bei Rind- und Kalbfleisch – bisher nicht. Damit schließt der Gesetzgeber – zumindest teilweise – eine Lücke, die seit dem Jahr 2015 besteht. Die Lücke im Vergleich zu Rind- und Kalbfleisch besteht weiterhin bei der Angabe der Geburt der Tiere, denn diese ist unverändert nicht obligatorisch, sondern fakultativ.

Was bedeutet dies für das Herkunftskennzeichen Deutschland, einem der Fokusthemen der ZKHL?

Die Ausweitung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung von frischem Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch auf unverpackt angebotene Ware analog zur vorverpackt angebotenen Ware ist konsequent und richtig. Der Gesetzgeber unterstützt und flankiert damit die Bemühungen der ZKHL, die Herkunft von Fleisch aus deutscher Erzeugung für den Verbraucher noch besser sichtbar zu machen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Kennzeichnung, die alle Herkünfte abbilden muss, konzentriert sich das von der ZKHL angestrebte Herkunftskennzeichen Deutschland auf die vollständig in heimischer Landwirtschaft erzeugten Produkte und stellt diese für den Verbraucher leicht erkennbar mit dem Zeichen heraus. Außerdem geht das Herkunftskennzeichen über die gesetzlichen Pflichtangaben hinaus, die lediglich Aufzucht und Schlachtung der Tiere beinhalten. Beim Herkunftskennzeichen Deutschland ist immer auch die Geburt der Tiere in Deutschland mit enthalten.

Durch die Ausweitung der gesetzlichen Herkunftskennzeichnung wird der Fokus der amtlichen Kontrollen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung jetzt beim Thema Herkunft auch auf die Bedienungstheken im Handel und im Handwerk gelenkt. Bisher erfolgten hier gezielte und systematische Kontrollen der Herkunftsangaben von Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch nur im Rahmen des freiwilligen Prüfsystems zur Herkunftskennzeichnung der ORGAINVENT GmbH. Aus Sicht der ZKHL ist eine systematische Kontrolle der Herkunftskennzeichnung auf allen beteiligten Stufen unverzichtbar, um das Vertrauen der Verbraucher und Verbraucherinnen in die Herkunftsangaben zu gewährleisten und damit bewusste Kaufentscheidungen zu fördern.